Als Richter Gerhard van Gemmeren Ende vergangenen Jahres in der Schwanenburg das Urteil über die Klever Koks-Connection fällte, war er alles andere als milde gestimmt: "Ihre kriminelle Energie und die Gefährlichkeit der Taten waren überdurchschnittlich", sagte er und verhängte gegen drei Kleverinnen satte Haftstrafen zwischen fünfeinhalb und neun Jahren.
Ein bisschen zu viel, fanden die Angeklagten und legten Revision ein. Damit hatte der Anwalt Dr. Karl Haas nun vor dem Bundesgerichtshof (BGH) tatsächlich Erfolg…